1. Geltungsbereich

 

Die Mitglieder des VBGD NWCH verpflichten sich, den nachstehenden Berufskodex einzuhalten.

 

  1. Allgemeine Grundsätze

 

Mitglieder des VBGD NWCH üben ihre Tätigkeit als Behörden- und Gerichtsdolmetschende objektiv, unparteiisch und gewissenhaft aus und stützen sich dabei auf ihre persönlichen Fähigkeiten und fachlichen Kompetenzen. Sie haben sich innerhalb und ausserhalb ihrer Tätigkeit der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung und Aufgabe der Dolmetschenden erfordern, würdig zu erweisen. Sie sollten weder das Ansehen des Berufsstandes noch des VBGD NWCH gefährden.

 

  1. Weiterbildung

 

Mitglieder des VBGD NWCH sind um ihre persönliche und fachliche Weiterentwicklung bemüht. Sie nutzen die Austauschmöglichkeiten und das Weiterbildungsangebot des Verbandes und besuchen auch externe Weiterbildungen.

 

  1. Verschwiegenheit

 

Mitglieder des VBGD NWCH verpflichten sich, über alles, was ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit anvertraut worden oder bekannt geworden ist, Verschwiegenheit zu wahren, soweit nicht das Gesetz oder Grundsätze der Rechtsprechung Ausnahmen zulassen. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Auftrages fort und gilt auch gegenüber denjenigen, denen die betreffenden Tatsachen bereits von anderer Seite mitgeteilt worden sind. Von der Pflicht zur Verschwiegenheit kann nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen entbunden werden.

 

  1. Wettbewerb

 

Die Mitglieder des VBGD NWCH haben sich jeder Form des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere im Hinblick auf berufsbezogene Werbung, zu enthalten. Sie treten für Honorare ein, die den wirtschaftlichen Wert ihrer anspruchsvollen Tätigkeit angemessen widerspiegeln.

 

  1. Kollegiales Verhalten

 

Rufschädigendes Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen hat zu unterbleiben. Unsachliche Angriffe auf die Person einer Kollegin oder eines Kollegen in Wort und Schrift sind ein Verstoss gegen den Berufskodex.

 

  1. Verstösse gegen den Berufskodex

 

Zuständig für eine Entscheidung über die Sanktion eines Verstosses gegen den Berufskodex ist grundsätzlich der Vorstand des VBGD NWCH.

 

  1. Verabschiedung und Inkrafttreten

 

Der Vorstand hat diesen Berufskodex verabschiedet und wird an der MV im 2019 noch den Mitgliedern zur Verabschiedung vorgelegt.